Aktienrakete Google trotz zweier Kartellverluste

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Manchmal sind Ereignisse auf den Finanzmärkten schwer zu begreifen. Ein Unternehmen kann gleich zwei große Gerichtsverfahren verlieren, von denen jedes für sich bedrohlich klingt – und trotzdem steigt der Aktienkurs. Doch genau das passierte bei Google. Gerichte in den USA erklärten, dass Google in zwei wichtigen Bereichen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Trotzdem legte die Aktie um über sechzig Prozent zu. Irgendwas passt da nicht zusammen, oder? Und doch ergibt es auf den zweiten Blick Sinn – wenn man die Mechanismen kennt, die hinter solchen Verfahren und den Reaktionen der Börse stehen.

Wie alles begann

Zurückblickend begann die ganze Geschichte im Jahr 2023, als das US‑Justizministerium gegen Google klagte. Der Vorwurf: Google habe seine Marktstellung im Bereich der Suche mit Milliarden‑Dollar‑Verträgen zementiert. Suchmaschinen, Browser‑Hersteller, sogar Smartphone‑Firmen – alle bekamen Geld dafür, dass Google als Standardsuchmaschine eingestellt blieb. Das klingt nach guter Vermarktung, aber juristisch bewegt man sich damit auf dünnem Eis. Die Richter mussten klären, ob das schlichtes Marketing oder ein Missbrauch von Marktmacht war.

Im Jahr darauf entschied ein Bundesrichter, dass Google tatsächlich ein Monopol missbraucht hatte. Das Urteil war brisant, denn so etwas gab es seit dem berühmten Microsoft‑Verfahren Anfang der 2000er nicht mehr. Die Kartellbehörden sahen ihre Chance gekommen und forderten eine radikale „Operation am offenen Herzen“: Spaltung des Unternehmens, Verkauf des Browsers Chrome, sogar Abtrennung des Android‑Betriebssystems.

Die überraschende Wendung

Doch es kam anders. Der zuständige Richter lehnte die Forderung nach einer Aufspaltung ab. Seine Begründung: Der Markt bewege sich zu schnell, insbesondere durch künstliche Intelligenz. Durch neue KI‑Assistenten wie ChatGPT oder andere Suchbots entstünde bereits Konkurrenz, die Google unter Druck setze. Statt einer Zerschlagung ordnete das Gericht ein Bündel sogenannter Verhaltensauflagen an. Google darf künftig keine langjährigen Exklusivverträge mehr abschließen, muss Partnern mehr Freiraum geben und bestimmte Daten teils auch Wettbewerbern zugänglich machen.

Genau an dieser Stelle begannen Anleger wieder zu atmen. Eine Spaltung hätte den Konzern fundamental verändert. Eine Regulierung, die sich vor allem auf zukünftige Geschäftspraktiken konzentriert, ist dagegen verkraftbar. Prompt reagierten die Märkte positiv – die schlimmsten Befürchtungen waren vom Tisch.

Was das Gericht genau entschied

Die Auflagen sind komplex, ihr Geist ist aber klar: Google soll fairer handeln, ohne dass man den Konzern zerschneidet. Verträge mit Geräte‑Herstellern dürfen höchstens ein Jahr laufen, Partner müssen Alternativen anbieten können, und es gibt eine Aufsicht, die das Einhalten kontrolliert. Außerdem soll Google einen Teil seiner Suchdaten und Teile des Web‑Index für anerkannte Wettbewerber öffnen – eine Art Daten‑Lizenzsystem. Ob daraus tatsächlich neue Suchmaschinen entstehen, bleibt abzuwarten. Google hat diese Auflage bereits angefochten, weil sie zu weit gehe. Der Berufungsprozess läuft.

Das zweite Verfahren – Googles Werbetechnik

Parallel läuft ein weiteres Verfahren, diesmal im Bereich Online‑Werbung. Hier dreht sich alles um die Infrastruktur, über die Anzeigen verkauft werden. Google kontrolliert sowohl die Plattform, auf der Werbetreibende Anzeigen kaufen, als auch jene, auf der Webseiten ihre Flächen verkaufen – ein klassischer Interessenkonflikt. Das Justizministerium verlangt, dass Google diesen Teil, also sein Werbesystem Ad Manager samt Ad‑Börse, abstoßen muss. Doch auch in diesem Fall zeigen die Aussagen der Richterin, dass sie wenig Lust auf eine Zerschlagung hat. Eher denkt sie über Verhaltensregeln nach, die faire Bedingungen schaffen sollen.

Die Entscheidung wird in naher Zukunft erwartet. Für Seitenbetreiber und Publisher, die an Googles Anzeigenplatzierungen verdienen, wird das Urteil entscheidend sein. Sollte die Richterin nur Auflagen statt einer Abspaltung verhängen, ändert sich wenig am Tagesgeschäft – genau das erwarten auch viele Anleger.

Eine Nebenfront: App‑Stores und Spiele

Und dann ist da noch der Streit mit Epic Games, den Entwicklern von „Fortnite“. Epic hatte Google verklagt, weil die Play‑Store‑Regeln angeblich überteuert und wettbewerbswidrig seien. Nach der Einigung gab es eine Anhörung, bei der der Richter die geplante Lösung als zu freundlich gegenüber beiden Parteien kritisierte. Hintergrund: Epic soll künftig weiter eng mit Google zusammenarbeiten und dessen Dienste nutzen – eine seltsame Wendung für jemanden, der ursprünglich dagegen geklagt hat. Ob das Gericht den Deal annimmt, bleibt offen.

Was jenseits der USA passiert

Während in Washington noch debattiert wird, schreitet Europa schneller voran. Die EU hat Google bereits in mehreren Fällen zu Milliardenstrafen verurteilt. Ende 2025 kam ein Bußgeld von fast drei Milliarden Euro hinzu, weil Google seine Dominanz in der Werbetechnik ausgenutzt habe. Zudem laufen Verfahren auf Grundlage des Digital Markets Act. Dabei prüft die EU, ob Google rivalisierenden Unternehmen – etwa Entwicklern von KI‑Suchsystemen – Zugang zu Daten und Schnittstellen gewähren muss. Dieses europäische Verfahren könnte tiefgreifender wirken als vieles, was US‑Richter bislang angeordnet haben.

Der Unterschied zwischen beiden Seiten des Atlantiks

Während amerikanische Gerichte sehr zurückhaltend mit Zerschlagungen sind, ist Brüssel bereit, regulatorisch Neuland zu betreten. Interessant ist, dass das Thema künstliche Intelligenz auch hier eine Schlüsselrolle spielt. Wenn KI‑Systeme künftig Suchergebnisse generieren, stellt sich die Frage, auf wessen Daten sie basieren dürfen. Soll Google seine gigantischen Indizes öffnen müssen? Genau darüber wird in der EU nun verhandelt. Das könnte langfristig den Wettbewerb im KI‑Suchmarkt prägen.

Warum die Aktie gestiegen ist

Viele Anleger sahen sich mit einem Szenario konfrontiert, in dem Google zerschlagen werden könnte. Solange das im Raum stand, herrschte Unsicherheit. Aber als nacheinander klar wurde, dass die Richter eher auf milde Auflagen setzen, wandelte sich Angst in Erleichterung – und Erleichterung ist an der Börse ein starkes Kaufargument. Zudem erzielte Google im selben Jahr beeindruckende Gewinne. Der Konzern präsentierte neue KI‑Funktionen, stärkte sein Cloud‑Geschäft und zeigte, dass er mit Konkurrenten wie OpenAI Schritt halten kann. In Kombination reichte das, um Investoren wieder Vertrauen zu geben. Die Aktie legte mehr als sechzig Prozent zu.

Wenn man genauer hinsieht, wiederholt sich hier ein Muster: Die Gerichte kritisieren das Verhalten, verzichten aber auf harte Struktureingriffe. Ähnliches passierte bereits bei Meta oder Amazon. Die USA möchten zwar Machtmissbrauch eindämmen, aber nicht die Innovationskraft der großen Tech‑Firmen riskieren. Artificial Intelligence fungiert dabei fast als Joker‑Argument: Solange der Markt sich im Umbruch befindet, gilt jede radikale Maßnahme als potenziell schädlich für neue Entwicklungen.

Folgen für Marketing‑ und Suchprofis

Für dich als jemand, der in der digitalen Welt arbeitet, sind die mittelbaren Folgen deutlich spannender als die juristischen Details. Erstens könnten sich die Such‑Distributionskanäle langsam verändern. Wenn Apple und Samsung regelmäßig neue Verträge aushandeln, besteht theoretisch die Chance, dass alternative Suchmaschinen etwas Sichtbarkeit gewinnen – etwa DuckDuckGo, Ecosia oder neue KI‑gestützte Anbieter. Zweitens eröffnet die Pflicht zur Datenfreigabe kleinen Suchprojekten die Möglichkeit, auf Googles Index aufzubauen. Das dauert sicher Jahre, aber die Tür ist zumindest einen Spalt weit geöffnet.

Spannend wird auch, ob europäische Vorgaben das Spiel beschleunigen. Wenn Google seine Suchdaten in der EU weitergeben muss, könnten daraus neue Dienste entstehen, die international expandieren. Für SEOs und Publisher stellt sich die Frage: Wie ändert sich das Nutzerverhalten, wenn Suchergebnisse künftig stärker von KI‑Assistenten geliefert werden, die auf gemischte Datenquellen zurückgreifen? Das betrifft Content‑Strategien unmittelbar – Stichworte wie „Zero‑Click‑Search“ oder „Answer Engine Optimization“ gewinnen noch mehr Gewicht.

Die Werbeseite

Im Werbegeschäft herrscht zwar noch Unsicherheit, aber auch dort zeichnet sich eher Evolution statt Revolution ab. Falls die Richterin lediglich Auflagen erlässt, wird Google seine Werbetechnik anpassen, aber kaum etwas verlieren. Für Webseitenbetreiber, die über Google Ads Einnahmen generieren, bleibt also vorerst alles wie gewohnt. Trotzdem lohnen sich Beobachtung und Anpassung: neue Transparenzpflichten, veränderte Auktionen oder leicht modifizierte Gebührenstrukturen könnten spürbar werden.

Ein Blick auf die kommenden Monate

In den nächsten zwölf Monaten fällt eine ganze Reihe wichtiger Entscheidungen. Das Berufungsverfahren im Such‑Fall läuft, das Urteil im Werbefall steht bevor, und die europäischen Untersuchungen werden in der Zwischenzeit konkrete Auflagen formulieren. Auch der App‑Store‑Streit mit Epic ist nicht abgearbeitet. Parallel laufen weitere Antitrust‑Verfahren gegen andere Tech‑Konzerne. Sollte eines dieser künftigen Verfahren tatsächlich härter ausgehen, könnte sich die Linie der Gerichte ebenfalls ändern – aber bisher setzt man in den USA auf Korrektur statt Zerschlagung.

Was das langfristig bedeutet

Aus meiner Sicht hat Google die gefährlichste Phase überstanden. Die Strafen sind teuer, aber verkraftbar, und die Auflagen sind eher regulatorischer Feinschliff. Gleichzeitig signalisieren Investoren: Solange die KI‑Projekte liefern und keine Aufspaltung droht, bleibt Alphabet attraktiv. Für den Markt insgesamt zeigt sich, dass rechtliche Risiken nicht zwangsläufig finanzielle Verluste bedeuten – zumindest solange Kunden, Nutzer und Werbetreibende an Bord bleiben.

Gleichzeitig wirft all das ein interessantes Licht auf die heutige Wettbewerbsordnung. Rechtlich verliert Google, wirtschaftlich gewinnt es. Vielleicht zeigt das, dass unsere bestehenden Kartellgesetze an ihre Grenzen stoßen, sobald Märkte von Daten, Algorithmen und Netzwerkeffekten geprägt sind. Ein Gericht kann zwar Regeln auferlegen, aber echte Konkurrenz entsteht nur, wenn sich Nutzerverhalten und Technologie parallel verändern. Bis dahin bleibt Google der Platzhirsch – stärker reguliert, aber unverändert dominant.

Persönliches Fazit

Ich finde die Dynamik fast ironisch: Die gleichen Gerichte, die Google wegen Monopolmacht tadeln, zementieren durch ihre Zurückhaltung diese Macht zugleich. Anleger reagieren logisch, vielleicht zynisch, aber rational. Der Fall zeigt, dass Regulierung in der digitalen Welt weniger ein Drama als ein Dauerzustand ist. Für uns, die in Such‑ oder Marketing‑Berufen arbeiten, lautet die pragmatische Folgerung: weiter beobachten, Datenquellen diversifizieren, KI‑Optionen testen – und sich darauf einstellen, dass sich die Spielregeln eher schleichend als stürmisch ändern.

Ob dieser Kompromiss langfristig gut für den Markt ist? Da bin ich unsicher. Aber im Moment gilt: Google bleibt unangefochtener Teil unserer digitalen Infrastruktur – nur ein bisschen unter Aufsicht.

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Tom Brigl, Dipl. Betrw.

Ich bin SEO-, E-Commerce- und Online-Marketing-Experte mit über 20 Jahren Erfahrung – direkt aus München.
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